Die heutigen Basics geben einen Einblick, was es alles an Social Media Technologie gibt und was sie können. Es handelt sich um einen einleitenden Überblick, der in weiteren Folgen vertieft werden soll. Vielleicht bekommt man hier bereits die eine oder andere Idee, wie man seine Kanzlei im Netz außer über eine Homepage noch präsentieren kann.
Was gibt es alles?
Social-Media-Technologien werden in allen Bereichen genutzt, so in der Kommunikation, in der Unterhaltung, im Multimediasektor und dem Wissensmanagement. Bei der Kommunikation geben Weblogs und die schon erwähnten sozialen Netzwerke und Newsgruppen/Foren den Ton an. Beim Wissensmanagement sind Wikis sowie Bewertungs- und Auskunftsportale am bekanntesten. Im Multimediasekttor sind vor allem Podcasts sehr verbreitet, aber auch Plattformen, auf denen Videos, Fotos oder Musik vorgehalten werden. Zur Unterhaltung tragen Online-Spiele bei.
Was können die?
Weblogs sind Webseiten, auf denen eine oder mehrere Personen Meinungen oder Wissen online mit den Lesern teilen. Es ist wie ein eigenes Tagebuch oder eine kleine Privatzeitung, wenn man so will. Eine etwas andere Art sind die Newsgruppen bzw. Foren, da sie darauf angelegt sind, dass sich die Nutzer austauschen oder diskutieren.
Soziale Netzwerke im Internet sind Gemeinschaften im Netz, die sich auf oder über eine bestimmte Website treffen(Online-Communitys). Das weltweit größte soziale Netzwerk mit laut Wikipedia im Januar 2012 rund 845 Millionen aktiven Nutzern weltweit ist Facebook. Bekannt in Deutschland sind darüber hinaus XING, Linkedin und schülerVZ/studiVZ und jetzt eben auch JusMeum. Allen gemeinsam ist, dass der Benutzer ein persönliches Profil anlegen muss, damit er Kontakte in der Anwendung knüpfen und entweder an alle seine Kontakte oder an einzelne Nachrichten senden und empfangen kann.
Ein Wiki ist ein Portal, das im Grunde wie ein Lexikon funktioniert; man kann nach bestimmten Begriffen suchen und erhält Erläuterungen dazu. Das Besondere: Die Inhalte können von den Benutzern selbst bearbeitet und ergänzt werden. Man mag annehmen, dass vielleicht deshalb viele Informationen nicht korrekt sind. Im Gegenteil kann es jedoch für die Richtigkeit der Angaben von Vorteil sein, dass der Inhalt quasi ständig von der Gemeinschaft geprüft wird und Fehler deshalb schneller auffallen. Bekanntestes Beispiel ist „wikipedia“, auf dessen Informationen sich so mancher Richter in seiner Urteilsbegründung beruft.
Podcasts sind Video- oder Audiodateien, die über das Internet oder firmenintern über ein Intranet angeboten werden können. Es handelt sich um eine Art Kurzfilm oder Radiobeitrag. Der Vorteil daran ist, dass diese Beiträge jederzeit von Interessenten abgerufen werden können und so ständig seh- und hörbar sind.
Artikel
22.03.2012