Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler

recht.flott. UG (haftungsbeschränkt)
22765, Hamburg
Rechtsgebiete
Recht der freien Berufe
06.07.2014

Pflichtschutz für Anwälte reicht oft nicht aus

Gleich zwei Online-Portale befassen sich aktuell mit einem zentralen Thema, das den Juristen in seiner anwaltlichen Praxis ständig begleitet – seine Berufshaftpflichtversicherung.
 
Die Legal Tribune ONLINE (LTO) beschreibt eine Dynamik im Versicherungsmarkt, die in der letzten Zeit zu vielen Veränderungen geführt hat. Daher sollte die eigene Police darauf überprüft werden, ob eine Anpassung sinnvoll ist. Denn viele Versicherungsbedingungen hätten sich im Laufe der Jahre verbessert. Die LTO bezieht sich hier auf neue Deckungskonzepte der Versicherer, in denen die Haftung der ein- und austretenden Sozien voll mit abgedeckt ist. „Eine nicht ganz unwesentliche materielle Änderung in neuen Policen betrifft wiederum die Höhe der Selbstbeteiligung“, heißt es weiter. So habe sich inzwischen eine Verringerung auf 1.500 und zum Teil sogar auf 750 Euro durchgesetzt – im Gegensatz zu ehemals standardmäßigen 2.500 Euro
(Christian Pothe, Berufshaftpflichtversicherungen: Rank und Schlank versichert sich die moderne Kanzlei. In: Legal Tribune ONLINE, 26.06.2014)

Wer mehr lesen will, u.a. zur Berufshaftpflichtversicherung und einem guten Risk Managements, kann das hier tun.

Die Redaktion von haufe.de hat recherchiert, dass statistisch gesehen jeder Anwalt alle vier Jahre in einen Haftungsfall verwickelt ist. Die Versäumung prozessualer und sonstiger Fristen macht nach Angaben des Online-Portals mit gut einem Drittel einen Löwenanteil der RA-Haftungsfälle aus. In dem Artikel werden die praktischen Fragen in den Mittelpunkt gestellt. Antworten findet man etwa darauf, welche Fehler beim Abschluss der Berufshaftpflicht vermieden werden sollten. Als Grund für die steigende Haftungsgefahr wird u.a. die Zunahme komplexer Mandate genannt, die nicht selten eine Zusammenarbeit mit anderen Experten erforderlich macht.

Wer mehr lesen will, z.B. worauf Junganwälte bzw. neu in eine Sozietät eintretende Anwälte achten sollten, kann dies hier tun.