Rechtsanwältin Christine Bonke-Heseler

recht.flott. UG (haftungsbeschränkt)
22765, Hamburg
Rechtsgebiete
Recht der freien Berufe
02.04.2012

Osterbrunch und Osterkarte: Öffentlichkeitsarbeit für Kanzleien zu Ostern

Ostern ist ein guter Anlass, um die eigene Öffentlichkeitsarbeit auf Vordermann zu bringen. Auch kleine und mittelständische Anwaltskanzleien können von der frühlingshaften Aufbruchstimmung profitieren.
 
Hamburg, 1.04.2012 Es muss ja nicht gleich das Osterhasenkostüm in der Fußgängerzone sein. Ostern bieten Anwälten auch dezentere Möglichkeiten, effektiv auf sich aufmerksam zu machen und bestehende Mandantenkontakte zu pflegen. Klassisches Marketinginstrument ist die Osterkarte, vielleicht sogar individuell entworfen. Oder modern: Anstatt einer Karte einer gemeinnützigen Einrichtung eine Spende zukommen lassen. Oder mal ganz anders: Osterlämmchen-Backen für Kinder beim Bäcker um die Ecke gestiftet von der Familienrechtskanzlei vor Ort.
 
Der direkte Kontakt zu Mandanten darf dabei nie in den Hintergrund treten. Hier bietet es sich an, ausgewählte Mandanten zu einem Osterbruch mit kulturellem Programm in lockerer Atmosphäre in die Kanzlei einzuladen. Musikalische Begleitung, Lesungen oder eine Ausstellung von Werken regionaler Künstler schaffen einen ungezwungenen Rahmen, in dem sich der Anwalt den Mandaten ohne Zeitdruck widmen kann. Ein solches „meet and greet“ ist als vertrauensbildende Maßnahme nicht zu unterschätzen. Und das gilt sowohl für Bestandmandanten als auch für potenzielle Neukunden.
 
recht.flott., eine auf Juristen spezialisierte PR & Marketingagentur, verteilt in diesem Jahr praktische Ostereier: Wer den Osterhasen losschickt und auf www.recht-flott.de am Gewinnspiel teilnimmt, hat die Chance auf eine kostenlose Pressemitteilung. Der Anlass kann selbst bestimmt werden oder in Zusammenarbeit mit recht.flott.