In einem Vergleich zwischen fünf Suchportalen für Anwälte kam Finanztest zu dem Ergebnis: Anwaltauskunft.de und Anwalt24.de liegen vorn; bei ihnen seien die meisten Anwälte gelistet und der Suchende erhalte die meisten Treffer.
In einem Artikel vom 27.2.2013 hat Finanztest Hinweise veröffentlicht, die es bei der Anwaltssuche im Internet zu beachten gilt. Dieser Beitrag ist nicht nur hilfreich für denjenigen, der sich auf die Suche nach einem Anwalt begibt. Neben Tipps, was der Rechtssuchende bedenken sollte, hat Finanztest verschiedene Portale einer eingehenden Prüfung unterzogen. Und hier wird es auch für den Anwalt interessant. Denn wer Geld für einen Eintrag bezahlt, sollte sich das Portal aussuchen, das für ihn am erfolgversprechendsten ist.
Die getesteten Portale sind Anwaltauskunft.de, Anwalt24.de, Anwalt.de, Expertenbranchenbuch.de und Anwaltssuchdienst.de. Finanztest hat nur diejenigen aufgeführt, bei denen sich wenigstens 5% aller zugelassenen Rechtsanwälte angemeldet haben. Verglichen wurden die Gesamtanzahl der gelisteten Anwälte, die gefundenen Einträge in drei Städten sowie der Kostenpunkt für die Aufnahme in das Portal pro Jahr.
Was die Gesamtzahl der gelisteten Anwälte anbelangt, liegen Anwaltauskunft.de mit 68.000 und Anwalt24.de mit 64.500 Finanztest zufolge weit vorn. Der Abstand zu Anwalt.de mit 13.700 und zum Expertenbranchenbuch.de (10.700) sowie Anwaltssuchdienst (9.800) ist groß. Ein ähnliches Bild zeige sich bei den gefundenen Einträgen, wobei auch hier Anwaltauskunft.de auf dem ersten Platz und Anwalt24.de auf dem zweiten Platz landet. Was die Übersichtlichkeit anbelangt, haben bei Finanztest alle Portale gut abgeschnitten.
Der Artikel weist auch darauf hin, dass die Suchdienste verschiedene Zusatzfunktionen haben wie Rechtsnachrichten, Anwaltsportraits oder die Möglichkeit bieten, sich direkt per Telefon oder E-Mail beraten zu lassen. Es erfolgt auch der Hinweis, dass sich die Reihenfolge der Suchergebnisse nach den unterschiedlichen Tarifen richtet. Wer für den Eintrag (mehr) bezahlt, werde weiter vorn gelistet. Hingegen greife das Zufallsprinzip bei Anwalt.de und Anwaltauskunft.de; bei letzterem sei die Listung Bestandteil der Mitgliedschaft im DAV.
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04.03.2013