Christian Heinkel

Stuttgart Inkasso
71131, Jettingen
12.07.2010

Nach dem Telefonterror jetzt der eMail Spam?

Wie ich bereits berichtete, hatte ich am vergangenen Freitag eine kleinere Auseinandersetzung mit einem Callcenter-Mitarbeiter, welcher für die Telekom unerlaubte Werbeanrufe tätigt und dabei auch noch unverschämt wird. Hinzu kommt, dass man dort anscheinend nicht die leiseste Ahnung hat, wie die gültige Rechtslage zu diesem Thema aussieht. Von der Aussage, dass man seine (nicht erteilte) Einwilligung zum Erhalt von Telefonwerbung nicht mündlich widerrufen könne, bis hin zu der Aussage, dass ein Widerruf, der ohne vorherige Einwilligung eigentlich noch nicht einmal ausgesprochen werden muss, höchstens einen Monat gültig wäre, war alles dabei. Nachdem man mir nun bestätigte, dass zukünftig keine Anrufe mehr erfolgen würden, mein Auskunftsverlangen nach § 34 BDSG jedoch unbeantwortet blieb, wendete ich mich erneut an die Telekom und forderte sie erneut zur Auskunftserteilung auf. Als Reaktion kam nach immerhin zwei Tagen folgende eMail: “Sehr geehrter Herr Heinkel, vielen Dank für Ihre E-Mail. Bitte entschuldigen Sie unsere späte Antwort und geben Sie uns noch etwas Zeit, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. Sie erhalten so schnell wie möglich eine Antwort. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld. Bei Rückfragen per E-Mail geben Sie bitte unser Zeichen:
tco-291166xxxx mit an. Mit freundlichen Grüßen Kundenservice” Mir scheint, dass jeder konkreten Antwort zunächst eine sinnlose und eher nervige eMail vorausgehen muss, ehe man bei der Telekom auf Anfragen antworten darf. Wer weiß, vielleicht gibt es dort ja eine interne Anweisung, dass man, sofern schon die Telefonwerbung untersagt wurde, einfach auf eMails umschwenken soll um auch weiterhin spammen zu können. Mal sehen wie viele eMails dieser sinnlosen Art ich noch erhalte, ehe ich mal das bekomme, was ich verlangt habe. Das nennt man dort aber sicherlich auch noch Service. Weitere interessante Artikel: