Christian Heinkel

Stuttgart Inkasso
71131, Jettingen
16.07.2010

Immer Sommer gibt’s auch Spätbesuche

Gestern Nachmittag rief ich eine Schuldnerin an, ob diese zu Hause sei, da sie mir vor Kurzem telefonisch mitgeteilt hatte, dass sie nun die Restforderung zusammen hätte und ich sie abholen könne. Da sie nicht zu Hause war bot sie an, dass ich ab 21 Uhr kurz bei ihr vorbei schauen könnte. Dann wäre sie zu Hause und ich könnte das Geld mitnehmen.
Sie hat es extra hingerichtet. Eigentlich mache ich um die Zeit keine Schuldnerbesuche mehr, allerdings wohnt die Schuldnerin nicht weit vom Büro entfernt, so dass ich den Termin doch noch wahr nahm. Die Restforderung belief sich auf knapp 44 Euro. Da sich die Sache nun schon über ein Jahr hinzieht, war ich also froh, dass es jetzt endlich einen positiven Abschluss in der Sache gibt. Und tatsächlich, als ich gegen 21 Uhr bei der Schuldnerin eintraf, hatte sie das Geld bereits hingerichtet und nach einigen guten Wünschen für die Zukunft, insbesondere den Wunsch, dass man sich nicht mehr wegen ihrer Schulden begegnen würde, konnte ich auch diesen Fall endlich erfolgreich abschließen. Das Problem in dieser Sache war, dass die Schuldnerin bereits in Rente ist und sich nebenbei noch um ihre 23-jährige Enkelin kümmern muss, die starke psychische Probleme hat. Das Geld reicht hinten und vorne nicht und zu holen ist auch für einen Gerichtsvollzieher nichts.
Auf Grund dessen haben wir auch auf kostenpflichtige Maßnahmen wie die Titulierung oder auch die Pfändung verzichtet. Zumal die Verjährung in diesem Falle kein Problem darstellte. Letztlich sind jedoch alle Parteien froh, dass die Sache nun doch noch ein erfolgreiches Ende gefunden hat.
Da lohnt es sich auch noch solche Spätbesuche zu machen. Zumindest dann, wenn die Schuldner ausdrücklich darum bitten. Weitere interessante Artikel: