Rechtsanwältin Bettina von Rhein

Rechtsanwälte von Rhein
80333, München
Rechtsgebiete
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Arbeitsrecht Zivilrecht

Rechtsprodukt

Räumungsklage für Wohn- oder Geschäftsräume – Durchsetzung oder Abwehr

Beratung zu den Erfolgsaussichten einer Durchsetzung oder zur Abwehr einer Räumungsklage und Vertretung im gerichtlichen Verfahren für Wohnräume oder Geschäftsräume

Angebot

Durch eine Räumungsklage kann ein Vermieter von Wohn- oder Gewerberaum die Räumung und Herausgabe der Mieträume gerichtlich durchsetzen.

Die Räumungsklage setzt voraus, dass ein Mietverhältnis durch zuvor durch Kündigung beendet wurde. Ist die Räumungsklage erfolgreich, kann die Räumung grundsätzlich vollstreckt werden. Bei Wohnraum kann der Mieter allerdings eine angemessene Räumungsfrist von bis zu einem Jahr beantragen. Dies erlaubt es dem Gericht, dem Mieter zusätzliche Zeit zu gewähren, um sich um Ersatzwohnraum zu kümmern.

Ein Rechtsanwalt kann für sie prüfen, ob wirksame Voraussetzungen für eine Räumungsklage vorliegen, die Kommunikation mit der anderen Partei und den Behörden übernehmen und im Bedarfsfall die Räumungsklage gerichtlich durchsetzen oder abwehren.

Wenn sie die Räumung von vermieteten Wohn- oder Gewerberäumen gerichtlich durchsetzen wollen oder sich gegen eine drohende oder laufende Räumungsklage verteidigen wollen, sollten sie sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht beraten lassen. Dieser kann ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
  3. Der Anwalt kann nun direkt mit Ihnen in Kontakt treten

Anfrage

Stellen Sie eine Anfrage zu o.g. Leistung

Der Inhalt Ihrer Anfrage wird von uns unmittelbar an den von Ihnen ausgewählten Anwalt weitergeleitet. Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich für die Zwecke dieser Weiterleitung. Wenn Sie weitere jusmeum-Services nutzen wollen, können Sie sich zusätzlich kostenlos registrieren.