Sechs Monate ohne Bewährung forderte die Staatsanwältin.
Ich plädierte auf Freispruch und wurde dafür von ihr mitleidig angelächelt.
Nach dem freisprechenden Urteil war es dann mein Mandant, der Grund zum Lächeln hatte.
Als die Richterin ihm gegenüber dann noch bemerkte: „Bedanken Sie sich bei Ihrem Anwalt.“, habe ich selbst dann auch noch mal lächeln dürfen.
Schön, dass es auch mal solche Tage gibt…
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29.07.2010