Ich bitte die Behörde um Akteneinsicht, versichere ordnungsgemäße anwaltliche Bevollmächtigung und bekomme die Antwort
„Allerdings fehlt Ihre Beauftragung“
Das wüsste ich. Ohne Beauftragung arbeite ich nicht. Oder meinte die Sachbearbeiterin doch die schriftliche Vollmacht? Das kann auch nicht sein – mittlerweile sollte sich doch rumgesprochen haben, dass diese keine Voraussetzung dafür ist, wirksam bevollmächtigt zu sein…
Möglicherweise gehört die Mitteilung der Behörde aber einfach nur in diese Sammlung.
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28.05.2010