Rechtsanwalt Andreas Schwartmann

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
50739, Köln
Rechtsgebiete
Familienrecht Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Strafrecht

Rechtsprodukt

Überhöhte Nebenkostenabrechnung - Beratung zur Abwehr

Beratung zur Abwehr einer überhöhten Nebenkostenabrechnung und Vertretung im gerichtlichen Verfahren

Angebot

Im Rahmen eines Mietverhältnisses wird zwischen Kalt- und Warmmiete unterschieden. Die Kaltmiete deckt allein die Raumnutzung ab, während die Warmmiete eine monatliche Pauschale für Mietnebenkosten wie Wasser- oder Gasverbrauch beinhaltet,

Über die Mietnebenkosten hat der Vermieter jährlich abzurechnen. Wenn der Mieter im Rahmen seines Mietverhältnisses mehr verbraucht als mit der Pauschale abgegolten ist, kann der Vermieter die Mehrkosten vom Mieter nachfordern. Jedoch wird nicht jede Nebenkostenabrechnung korrekt erstellt. Zu den häufigsten Fehlern gehören, die verspätete Abrechnung, ein falscher Abrechnungszeitraum, Abweichungen vom Mietvertrag oder die Abrechnung nicht umlagefähiger Betriebskosten.

Ein Rechtsanwalt kann für sie die erhaltene Nebenkostenabrechnung prüfen, die Kommunikation mit der anderen Partei übernehmen und sie im Zusammenhang mit einer etwaigen gerichtlichen Klärung beraten und vertreten.

Wenn sie eine ihrer Meinung nach erhöhte Nebenkostenabrechnung von ihrem Vermieter erhalten haben, sollten sich zeitnah von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Mietrecht beraten lassen. Dieser wird ihre individuelle Situation prüfen, sie über mögliche Rechtsfolgen beraten und ihnen Handlungsalternativen aufzeigen.

Ablauf der Rechtsberatung

1. Stellen sie die Beratungsanfrage beim Anwalt ihrer Wahl und wir leiten die Anfrage an den ausgewählten Anwalt weiter.
2. Der ausgewählte Anwalt wird ihre Anfrage prüfen. Anschließend wird er mit ihnen Kontakt aufnehmen und sie über das weitere Vorgehen sowie die zu erwartenden Kosten informieren.
3. In der Regel wird der Anwalt die für die Beratung erforderlichen Unterlagen bei ihnen anfordern und ihnen einen Beratungstermin anbieten.
4. Nach der Beratung wird der Anwalt (bei Beauftragung) die erforderlichen Schritte einleiten, die für ihre Rechtsvertretung erforderlich sind.
5. Bei Bedarf erhalten sie Gelegenheit zu Rückfragen und können ihre Vorstellungen von dem vorzubringenden Geschehensablauf und den Argumenten mit ihrem Anwalt besprechen und die erforderlichen Schritte auf ihre Bedürfnisse weiter anpassen lassen.

  1. Sie stellen eine Beratungsanfrage
  2. Wir schalten die Frage nach Prüfung für den Anwalt frei.
    Falls Rückfagen entstehen melden wir uns bei Ihnen
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