WZZAFBek
Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in der Südafrikanischen Union und in Südwestafrika
Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 445) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in der Südafrikanischen Union und in Südwestafrika deutsche Warenbezeichnungen in gleichem Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden.
Der Reichsminister der Justiz
Jur. Bezeichnung
WZZAFBek
Veröffentlicht
02.10.1924
Fundstellen
1924, 381: RGBl II