WZIRNBek

Bekanntmachung über den Schutz deutscher Warenbezeichnungen in Persien

Unter Bezugnahme auf § 23 des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen (Reichsgesetzbl. 1923 II S. 437) wird hierdurch bekanntgemacht, daß in Persien deutsche Warenbezeichnungen in demselben Umfang wie inländische Warenbezeichnungen zum gesetzlichen Schutz zugelassen werden.

Der Reichsminister der Justiz

Jur. Bezeichnung
WZIRNBek
Veröffentlicht
18.01.1927
Fundstellen
1927, 16: RGBl II