WZG§35BHRBek

Bekanntmachung zu § 35 des Warenzeichengesetzes

Auf Grund des § 35 Abs. 1 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird gemäß einer Erklärung des Handelsministeriums des Staates Bahrain bekanntgemacht:
Deutsche Warenbezeichnungen werden in Bahrain in demselben Umfang wie inländische zum gesetzlichen Schutz zugelassen.

Der Bundesminister der Justiz

Jur. Bezeichnung
WZG§35BHRBek
Veröffentlicht
22.06.1988
Fundstellen
1988, 988: BGBl I