AsylVfGNG
Gesetz zur Neuregelung des Asylverfahrens
Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Soweit in Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften verwiesen wird, die durch dieses Gesetz außer Kraft treten oder aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes.
A.
- B.
- Übergangsvorschrift zu A.:Bei Ausländern, die in der Zeit vom 1. Juli 1992 bis zum 31. März 1993 einen Asylantrag gestellt haben, richtet sich die Verteilung auf die Länder nach A. Nummer 14.
-
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1992 in Kraft.
Jur. Bezeichnung
AsylVfGNG
Veröffentlicht
26.06.1992
Fundstellen
1992, 1126: BGBl I