VwVfRÄndG

Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften

Der Bundestag hat mit zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

(1) Dieses Gesetz tritt am 21. Mai 1996 in Kraft.

(2) Die Artikel 1 und 3 finden auch auf Verwaltungsakte Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten erlassen worden sind; die Erhebung von Zinsen wegen des Anspruchs auf Erstattung von Leistungen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erbracht wurden, richtet sich nach den vor Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Bestimmungen.

Jur. Bezeichnung
VwVfRÄndG
Veröffentlicht
02.05.1996
Fundstellen
1996, 656: BGBl I