GrenzAV

Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete

Auf Grund des § 14 Abs. 1 und 4 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

Der Verlauf der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes ergibt sich für die Bereiche, in denen der grenznahe Raum zur Sicherung der Zollbelange über das in § 14 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes festgelegte Maß hinaus ausgedehnt wird aus Anlage 1. Straßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer, Deiche und ähnliches, die den Verlauf der Begrenzungslinie bestimmen, sowie Städte und Orte, die von der Begrenzungslinie berührt werden, gehören zum grenznahen Raum, soweit in Anlage 1 nichts Abweichendes angeordnet ist.

Der Grenzaufsicht unterworfen sind:

1.
die in Anlage 2 bezeichneten, von außerhalb der Zollgrenze der Gemeinschaft zugänglichen Binnengewässer, ihre Inseln und Ufergelände; weiter die um die Freizonen des Kontrolltyps I gelegenen Bereiche; Straßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer, Deiche und Ähnliches, die den Verlauf der Begrenzungslinie bestimmen; sie gehören insoweit zu den der Grenzaufsicht unterworfenen Gebieten, als in Anlage 2 nichts Abweichendes angeordnet ist;
2.
die Zollflugplätze (§ 2 Abs. 4 des Zollverwaltungsgesetzes);
3.
die in Anlage 3 bezeichneten besonderen Landeplätze und anderen verkehrsrechtlich zugelassenen Flugplätze.

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2)

(Fundstelle: BGBl. I 1993, 1133 - 1134;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

An der Nordseeküste

A.
Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hamburg
Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes folgt der B 5 vom Schnittpunkt mit der deutsch/dänischen Staatsgrenze in südlicher Richtung über Niebüll-Husum (Umgehung) bis zum Schnittpunkt mit der B 202 bei Büttel, dieser Straße in östlicher Richtung folgend bis Friedrichstadt, von dort in südlicher Richtung weiter die L 156 über Lehe-Lunden bis zum Schnittpunkt mit der B 5 (alt) bei Rehm, dieser folgend über Bargen-Borgholz-Heide-Marne bis zum Schnittpunkt mit dem Nord-Ostsee-Kanal (Hochbrücke) bei Brunsbüttel. Sie folgt weiter dem Nord-Ostsee-Kanal in südwestlicher Richtung bis zur Kanalausfahrt in die Elbe und verläuft dann in einer Geraden über die Elbe bis zum westlichen Endpunkt der Straße von Oederquart nach Neuenschleuse und folgt von dort in südlicher Richtung dem Weg nach Bentwitsch-Niederstrich-Achthöfendeich bis zum Auftreffen auf die B 495 und dieser bis zum Schnittpunkt mit der B 73. Von dort verläuft die Begrenzungslinie in nördlicher Richtung entlang der B 73 bis zur Abzweigung der Straße nach Lüdingworth kurz vor Altenbruch. Sie folgt dieser bis Lüdingworth in südlicher Richtung, wendet sich dann am Schnittpunkt der Straße nach Franzenburg nach Westen und folgt dem Straßenverlauf bis zum Ostrand der A 27.

B.
Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hannover
Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes schließt an der A 27 an die der Oberfinanzdirektion Hamburg an und verläuft weiter am Ostrand der Autobahn, einschließlich der an der Autobahn gelegenen Parkplätze, nach Süden bis zur Anschlussstelle Debstedt. Von hier folgt sie in östliche Richtung der L 120 bis zur Abzweigung der L 117 in Bederkesa. Dieser folgt sie bis zum Ostufer des Bederkesa-Geeste-Kanals und am Ufer entlang weiter in südlicher Richtung bis zur Geeste und weiter am Südufer der Geeste entlang bis zu der von Bramel nach Elmlohe führenden Straße. Dem Straßenverlauf folgt sie in südwestlicher Richtung über die Ortschaft Schiffdorf-Bramel bis zur Abzweigung der nach Sellstedt führenden Straße. Von dort verläuft sie weiter in südlicher Richtung am Westufer des großen Sellstedter Sees entlang über Wildes Moor bis zur Einmündung der von Hosermühlen nach Loxstedt - Ortschaft Bexhövede - führenden Straße in die zwischen den Ortschaften Schiffdorf und Sellstedt der Einheitsgemeinde Schiffdorf verlaufenden Straße. Von hier folgt sie der Straße von Hosermühlen nach Loxstedt - Ortschaft Bexhövede -, bis diese am Ortsrand von Loxstedt - Ortschaft Bexhövede - in die südwestlich nach Loxstedt - Ortschaft Loxstedt - führende Hauptverkehrsstraße einmündet. Dieser folgt sie in südlicher Richtung über Loxstedt - Ortschaft Bexhövede -, Loxstedt - Ortschaft Loxstedt - und Loxstedt - Ortschaft Nesse - bis zur Einmündung in die L 135. Dieser Straße folgt sie etwa 900 m in südlicher Richtung bis zur Abzweigung der Hauptverkehrsstraße nach Loxstedt - Ortschaft Stotel -. Hier biegt sie nach Westen ab und folgt nun der über Loxstedt - Ortschaften Stotel und Holte - führenden Straße bis Loxstedt - Ortschaft Büttel -. Dort biegt sie nach Süden ab und folgt der Straße zwischen den Ortschaften Büttel und Neuenlande der Einheitsgemeinde Loxstedt bis zur Straßenbrücke über das Bütteler Sieltief, biegt hier nach Westen ab und läuft am Bütteler Sieltief entlang bis zum Weserdeich, überquert diesen und läuft dann an der Südseite des Bütteler Sielhafens entlang bis zur Weser. Sie überspringt diese in gerader Linie zur Einmündung des Beckumer Sieltiefs (Südseite) in die Weser. Von hier folgt sie in südlicher Richtung der Uferlinie der Weser bis zum Strohhauser Sieltief, folgt diesem bis zum Schnittpunkt mit der B 212, dieser bis zum Schnittpunkt mit der B 437 in Rodenkirchen, läuft an der B 437 entlang bis Friedeburg, weiter auf der B 436 nach Hesel und von dort in westlicher Richtung weiter auf der B 530. Ab der Abfahrt Wahrsingfehn/Neermoor führt sie in westlicher Richtung nach Neermoor und von dort auf der L 2 bis zum Emsdeich. Hier verläuft sie über den Emsdeich, die Ems und das gegenüberliegende Ufer bis zur L 15. Auf der L 15 führt sie in nördlicher Richtung bis nach Ditzum. Von dort läuft sie auf der K 43 weiter bis Pogum und von dort auf der K 42 in südlicher Richtung bis zur Einmündung in die L 16 in Oldendorper Hamrich. Auf der L 16 läuft sie weiter bis Ditzumerverlaat. Von dort führt sie auf der K 39 in südlicher, später südwestlicher Richtung durch Landschaftspolder zur deutsch/niederländischen Grenze. In Verlängerung der auf die deutsch/niederländische Grenze zuführenden K 39 verläuft die Grenze auf dem unbefestigten Weg und endet beim Grenzstein 199 V.

An der Ostseeküste

C.
Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hamburg
Die rückwärtige Begrenzungslinie des grenznahen Raumes folgt der A 7 vom Schnittpunkt mit der deutsch/dänischen Staatsgrenze in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der A 210 östlich von Rendsburg. Sie folgt in östlicher Richtung weiter der A 210 und der A 215 bis zum Stadtgebiet von Kiel weiter vom Stadtgebiet von Kiel in südlicher Richtung der B 404 über Bornhöved-Bad Segeberg bis zum Schnittpunkt mit der A 24 bei der Autobahnauffahrt Schwarzenbek/Grande; von dort folgt sie der A 24 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Vom Schnittpunkt der Landesgrenze zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mit der A 24 verläuft sie entlang der Autobahn in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 321 (Ausfahrt Hagenow), folgt der B 321 in nördlicher Richtung bis Zippendorf-Mueß und folgt weiter dieser Straße in östlicher Richtung bis zum Abzweig nach Leezen, verläuft dann weiter dieser Straße entlang in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 104 bei Rampe, folgt der B 104 in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 192 bei Brüel und läuft weiter entlang der B 192 in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Eisenbahnstrecke Bad Kleinen-Bützow-Rostock. Von dort verläuft sie entlang der Eisenbahnstrecke in östlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der Straße Schwaan-Weitendorf bei Schwaan, folgt dieser Straße bis zum Schnittpunkt mit der B 103 bei Weitendorf, verläuft dann entlang der B 103 in nordöstlicher Richtung über Kronskamp bis zum Schnittpunkt mit dem Fluss Recknitz bei Laage und folgt der Recknitz über Tessin bis zum Schnittpunkt mit der Umgehungsstraße bei Bad Sülze. Sie folgt dieser Straße in südöstlicher Richtung über Langsdorf bis zum Schnittpunkt mit der Straße nach Franzburg-Steinhagen bei Triebsees, verläuft entlang dieser Straße in nordöstlicher Richtung bis zur Straßenabzweigung nach Franzburg, folgt von dort aus der Straße zunächst in südöstlicher, dann in östlicher Richtung über Franzburg, Abtshagen, Wittenhagen und Altenhagen bis zum Schnittpunkt mit der Straße Grimmen-Miltzow. Sie folgt dieser Straße in Richtung Miltzow bis zum Schnittpunkt mit der Eisenbahnstrecke Stralsund-Greifswald-Anklam in Miltzow, verläuft von dort entlang der Eisenbahnstrecke in südöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 96 in Greifswald und folgt der B 96 in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 110 in Jarmen. Von dort aus verläuft sie entlang der B 110 in Richtung Anklam bis zum Schnittpunkt mit der Straße nach Krien in Neetzow, folgt dieser Straße in südlicher Richtung über Krien, Wegezin, Dennin, Spantekow und Drewelow bis zum Schnittpunkt mit der B 197 bei Sarnow. Sie verläuft dann entlang der B 197 in südwestlicher Richtung bis Friedland, von Friedland aus in südöstlicher Richtung entlang der Straße über Lübbersdorf, Rohrkrug und Neuensund bis zum Schnittpunkt mit der Straße Strasburg – Torgelow und folgt ihr dann in südlicher Richtung bis zum Schnittpunkt mit der B 104 in Strasburg. Von dort aus folgt sie der B 104 über Pasewalk – das Stadtgebiet von Pasewalk gehört zum grenznahen Raum – bis zum Schnittpunkt mit der deutsch-polnischen Grenze in Linken.

(Fundstelle: BGBl. I 1993, 1135 - 1136;
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

A.
Im Bereich der mittleren Eider und des Giselau-Kanals
ist der Grenzaufsicht unterworfen die Eider sowie das Gebiet 100 Meter beiderseits des Eiderufers eideraufwärts bis zur Einmündung des Giselau-Kanals, weiter der Giselau-Kanal sowie das Gebiet 100 Meter beiderseits des Kanals bis zur Einmündung in den Nord-Ostsee-Kanal.

B.
Im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals
ist der Grenzaufsicht unterworfen der Kanal sowie das Gebiet 100 Meter beiderseits des Kanals sowie die vom Kanal her zugänglichen Hafenanlagen, soweit sie nicht zum grenznahen Raum gehören.

C.
Im Bereich der Unterelbe einschließlich des Bereichs um den Freihafen Hamburg
ist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird:
Auf dem rechten Elbufer - beginnend nordöstlich von Brunsbüttel am Schnittpunkt der B 5 mit dem Nord-Ostsee-Kanal - verläuft sie in östlicher Richtung entlang der B 5 und der B 206 bis zur Kreuzung der B 77. Von dort folgt sie der B 77 in südlicher Richtung bis zur Anschlußstelle Itzehoe-Süd der A 23. Weiter folgt sie der A 23 in südöstlicher Richtung bis zur Anschlußstelle Elmshorn. Von dort verläuft sie entlang der B 431, folgt in Elmshorn dem Straßenverlauf der Hamburger Straße (zunächst L 117, dann Stadtstraße) bis zum Wiederauftreffen auf den Verlauf der B 431. Dieser Straße folgt sie in südlicher Richtung über Uetersen (unter Einschluß der unmittelbar angrenzenden Hafengebiete) und Wedel. Sie verläuft weiter der B 431 folgend über Sülldorfer Landstraße, Osdorfer Landstraße, Osdorfer Weg und Von-Sauer-Straße bis zur Einmündung in die Bahrenfelder Chaussee. Sie folgt dann dem Verlauf der Stresemannstraße, Max-Brauer-Allee, Altonaer Straße, Schanzenstraße, Sternschanze, An der Verbindungsbahn, Edmund-Siemers-Allee, Dammtordamm, Esplanade, Lombardsbrücke, Glockengießerwall, Ernst-Merck-Straße, Kirchenallee, Adenauerallee, Beim Strohhause, Berliner Tordamm, Borgfelder Straße, Hammer Landstraße, Horner Landstraße, Billstedter Hauptstraße und Steinbeker Hauptstraße zur Autobahnanschlußstelle Billstedt und folgt von dort der A 1 in südlicher Richtung bis zur Anschlußstelle Harburg und setzt sich von dort in westlicher Richtung der Neuländer Straße folgend bis zur Hannoverschen Straße fort. Von hier verläuft sie dieser Straße nach Süden folgend bis zur Kreuzung mit der B 73. An der westlichen Seite dieser Straße setzt sie sich in westlicher Richtung über die Hamburger Landesgrenze bis Horneburg bis zum Auftreffen auf die L 123 fort. Weiter folgt sie der L 123 über Issendorf, Bargstedt, Kutendorf, Essel, Hesedorf bis zur Einmündung in die B 71, weiter zur B 74/71 nach Bremervörde. Von dort verläuft sie in westlicher Richtung bis zum Auftreffen auf die B 495, der B 495 folgend über Ebersdorf, Alfstedt, Lamstedt bis zum Schnittpunkt der B 495 mit der B 73 in Höhe Hemmoor.

D.
Im Bereich der Unterweser einschließlich des Bereichs um den Freihafen Bremen ist das Gebiet der Grenzaufsicht unterworfen, das von der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird:
An der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes am Schnittpunkt der B 212 mit der B 437 in Rodenkirchen beginnend folgt sie der B 212 nach Süden bis Elsfleth-Huntebrück. Von dort folgt sie der L 865 in das Stadtgebiet Oldenburg und dort weiter über die Elsflether Straße, Donnerschweer Straße, Wehdestraße, Stau, Paradewall, Damm, Westfalendamm, Niedersachsendamm, Cloppenburger Straße, Stedinger Straße, Holler Landstraße einmündend in die L 866 bis zur B 212 in Berne. Von dort folgt sie der B 212 in Richtung Süden bis zur Einmündung der L 875 in Krögerdorf. Dieser folgt sie in das Stadtgebiet Delmenhorst und dort weiter dem Straßenzug Stedinger Straße, Friedrich-Ebert-Allee, Hasporter Damm bis zur Autobahnanschlussstelle Delmenhorst-Hasport. Von dort verläuft sie an der Südseite der A 28 bis zur Abzweigung der B 322 und folgt dieser bis zur Autobahnauffahrt Delmenhorst-Ost. Die Begrenzungslinie verläuft dann in nordöstlicher Richtung an der Südseite der A 1, einschließlich der an der Autobahn gelegenen Parkplätze, bis zum Bremer Kreuz. Hier biegt sie ab in die A 27 und folgt dieser auf der Ostseite, einschließlich der an der Autobahn gelegenen Parkplätze, in nördlicher Richtung bis zur an der Anschlussstelle Stotel verlaufenden rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes.

E.
Im Bereich der Ems
ist der Grenzaufsicht unterworfen das Gebiet, das von der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird:
An der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes nördlich von Leer in Neermoor beginnend, folgt sie der B 70 in Richtung Leer. Sie verläuft entlang der B 70 über Leer, dann weiter über Papenburg bis nach Herbrum. In Herbrum verläuft sie in westlicher Richtung über die Ems in Richtung Borsum bis zur Einmündung in die L 31, dieser folgt sie in nördlicher Richtung nach Weener bis zur Einmündung in die B 75, der sie bis nach Leer-Bingum folgt. Von Leer-Bingum aus folgt sie der L 15 über Jemgum in Richtung Ditzum und endet an der rückwärtigen Begrenzung des grenznahen Raumes in Midlum.

F.
im Bereich der Peene
ist der Grenzaufsicht unterworfen die Peene einschließlich eines auf beiden Seiten des Flusses je 100 m breiten Uferstreifens von der Stadt Demmin flußabwärts bis zur rückwärtigen Begrenzung des grenznahen Raumes (Schnittpunkt der Peene mit der B 96 bei Jarmen).

G. u. H. (weggefallen)

(Fundstelle: BGBl. I 1999, 40 u. 41)

A.
Besondere Landeplätze
Aachen-Merzbrück
Aalen-Heidenheim-Eichingen
Allendorf (Eder)
Arnsberg
Aschaffenburg-Großostheim
Augsburg-Mühlhausen
Baden-Baden-Oos
Barth
Bayreuth-Bindlacher Berg
Bielefeld-Windelsbleiche
Borkum
Braunschweig-Waggum
Bremerhaven-Luneort
Coburg-Brandensteinsebene
Dahlemer Binz
Damme/Dümmer See
Donaueschingen-Villingen
Eggenfelden
Emden
Essen-Mülheim
Finkenwerder
Flensburg-Schäferhaus
Föhren
Freiburg
Ganderkesee
Halle/Oppin
Hangelar bei Bonn
Haßfurt-Mainwiesen
Heringsdorf
Herzogenaurach
Heubach
Hof-Pirk
Karlsruhe-Forchheim
Kassel-Calden
Kempten-Durach
Kiel-Holtenau
Klausheide bei Nordhorn
Koblenz-Winningen
Konstanz
Landshut
Lemwerder
Leutkirch-Unterzeil
Lübeck-Blankensee
Mannheim-Neuostheim
Marl-Loemühle
Mengen
Mosbach-Lohrbach
Nauen
Neubrandenburg-Trollenhagen
Neuhausen
Norderney
Oberpfaffenhofen
Osnabrück-Atterheide
Passau-Vilshofen
Peine-Eddesse
Pirmasens-Zweibrücken
Porta-Westfalica
Reichelsheim
Rothenburg o.d.T.
Rotenburg/Oberlausitz
Saarlouis-Düren
Schönhagen
Schwäbisch Hall
Siegerland
Speyer
Stadtlohn
Straubing-Wallmühle
Wangerooge
Weiden/Opf.
Westerland
Wilhelmshaven-Mariensiel
Worms-Bürgerweide
Würzburg "Am Schenkenturm"

B.
Andere verkehrsrechtlich zugelassene Flugplätze, die der Grenzaufsicht unterworfen sind
Agathazeller Moos
Ahrenlohe
Aichach
Albersfeld
Albstadt-Degerfeld
Alkersleben
Altena-Hegenscheidt
Altenburg-Nobitz
Altötting
Ampfing-Waldkraiburg
Arnbruck
Ascholding
Backnang-Heiningen
Bad Ditzenbach
Bad Waldsee-Reute
Bad Wörishofen
Beilngries
Benediktbeuren
Bergneustadt auf dem Dümpel
Biberach a.d. Riss
Blaubeuren
Borkenberge
Brannenburg
Breitscheid
Bremgarten
Burg Feuerstein
Burgheim
Dachau-Gröbenried
Deggendorf
Dingolfing
Donauwörth-Genderkingen
Donzdorf
Dürabuch
Eichstätt
Eisenach-Kindel
Erbach
Eschenlohe
Fuldatal
Fürstenzell
Füssen
Gammelsdorf
Garmisch-Partenkirchen
Geitau
Gera-Leumnitz
Geratshof
Gerstetten
Giengen-Brenz
Gießen-Lützellinden
Graner Berg
Gundelfingen "Am Vorderen Berg"
Günzburg-Donauried
Gunzenhausen-Reutberg
Hallertau
Hartenholm
Helgoland-Düne
Hienheim
Hildesheim
Hölleberg
Höxter-Holzminden
Illertissen
Ingelfingen-Bühldorf
Ingolstadt-Etting
Ingolstadt-Klinikum
Innenstadtkliniken
Jena-Schöngleina
Jesenwang
Kehl-Sundheim
Kempten-Krankenhaus
Kirchdorf
Königsdorf
Korbach
Kulmbach
Laichingen
Langeoog
Laupheim
Leer-Nüttermoor
Leverkusen
Lichtenfels
Ludwigsburg
Mack-Illertissen
Marburg-Schönstadt
Massing
Meinerzhagen
Melle-Grönegau
Mengeringhausen
Meschede-Schüren
Michelstadt/Odenwald
Mindelheim-Mattsies
Moosburg-Auf der Kippe
Mosenberg
Mühldorf
München-Harlaching
München-Neuperlach
München-Privatklinik Dr. Rinecker
Münster-Telgte
Nabern/Teck
Neubiberg
Neuburg-Egweil
Neumarkt/Opf.
Neumünster
Neustadt/Aisch-Eichelberg
Niederstetten
Nordenbeck
Nördlingen
Oerlinghausen
Ottenberg
Ottobrunn
Paterzell
Peissenberg
Pfarrkirchen
Pfullendorf
Rechts der Isar
Regensburg-Oberhub
Reichelsheim-Wetterau
Rendsburg-Schachtholm
Rheine-Eschendorf
Rottweil-Zepfenhan
Rudolfstadt
Rudolfstadt-Groschwitz
Salzgitter (Drütte)
Saulgau
Schmidgaden
Schwabach-Heidenberg
Schwabmünchen
Schwenningen
Sömmerda-Dernsdorf
Sonnen
St. Michaelisdonn
Stillberghof
Straubing
Thannhausen
Thannheim
Uetersen
Unterschüpf
Unterwössen
Verkehrslandeplatz Elz
Vilsbiburg
Vogtareuth
Weissenhorn
Wiedergeltingen
Wildberg
Winzeln-Schramberg
Wipperfürth-Neye

Jur. Bezeichnung
GrenzAV
Veröffentlicht
01.07.1993
Fundstellen
1993, 1132: BGBl I
Standangaben
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 22.3.2007 I 519