GrenzAV
Verordnung über die Ausdehnung des grenznahen Raumes und die der Grenzaufsicht unterworfenen Gebiete
Auf Grund des § 14 Abs. 1 und 4 des Zollverwaltungsgesetzes vom 21. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2125) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:
Der Verlauf der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes ergibt sich für die Bereiche, in denen der grenznahe Raum zur Sicherung der Zollbelange über das in § 14 Abs. 1 Satz 1 des Zollverwaltungsgesetzes festgelegte Maß hinaus ausgedehnt wird aus Anlage 1. Straßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer, Deiche und ähnliches, die den Verlauf der Begrenzungslinie bestimmen, sowie Städte und Orte, die von der Begrenzungslinie berührt werden, gehören zum grenznahen Raum, soweit in Anlage 1 nichts Abweichendes angeordnet ist.
Der Grenzaufsicht unterworfen sind:
- 1.
- die in Anlage 2 bezeichneten, von außerhalb der Zollgrenze der Gemeinschaft zugänglichen Binnengewässer, ihre Inseln und Ufergelände; weiter die um die Freizonen des Kontrolltyps I gelegenen Bereiche; Straßen, Wege, Bahnkörper, Gewässer, Deiche und Ähnliches, die den Verlauf der Begrenzungslinie bestimmen; sie gehören insoweit zu den der Grenzaufsicht unterworfenen Gebieten, als in Anlage 2 nichts Abweichendes angeordnet ist;
- 2.
- die Zollflugplätze (§ 2 Abs. 4 des Zollverwaltungsgesetzes);
- 3.
- die in Anlage 3 bezeichneten besonderen Landeplätze und anderen verkehrsrechtlich zugelassenen Flugplätze.
(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
An der Nordseeküste
- A.
- Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hamburg
- B.
- Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hannover
An der Ostseeküste
- C.
- Im Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Hamburg
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- A.
- Im Bereich der mittleren Eider und des Giselau-Kanals
- B.
- Im Bereich des Nord-Ostsee-Kanals
- C.
- Im Bereich der Unterelbe einschließlich des Bereichs um den Freihafen Hamburg
Auf dem rechten Elbufer - beginnend nordöstlich von Brunsbüttel am Schnittpunkt der B 5 mit dem Nord-Ostsee-Kanal - verläuft sie in östlicher Richtung entlang der B 5 und der B 206 bis zur Kreuzung der B 77. Von dort folgt sie der B 77 in südlicher Richtung bis zur Anschlußstelle Itzehoe-Süd der A 23. Weiter folgt sie der A 23 in südöstlicher Richtung bis zur Anschlußstelle Elmshorn. Von dort verläuft sie entlang der B 431, folgt in Elmshorn dem Straßenverlauf der Hamburger Straße (zunächst L 117, dann Stadtstraße) bis zum Wiederauftreffen auf den Verlauf der B 431. Dieser Straße folgt sie in südlicher Richtung über Uetersen (unter Einschluß der unmittelbar angrenzenden Hafengebiete) und Wedel. Sie verläuft weiter der B 431 folgend über Sülldorfer Landstraße, Osdorfer Landstraße, Osdorfer Weg und Von-Sauer-Straße bis zur Einmündung in die Bahrenfelder Chaussee. Sie folgt dann dem Verlauf der Stresemannstraße, Max-Brauer-Allee, Altonaer Straße, Schanzenstraße, Sternschanze, An der Verbindungsbahn, Edmund-Siemers-Allee, Dammtordamm, Esplanade, Lombardsbrücke, Glockengießerwall, Ernst-Merck-Straße, Kirchenallee, Adenauerallee, Beim Strohhause, Berliner Tordamm, Borgfelder Straße, Hammer Landstraße, Horner Landstraße, Billstedter Hauptstraße und Steinbeker Hauptstraße zur Autobahnanschlußstelle Billstedt und folgt von dort der A 1 in südlicher Richtung bis zur Anschlußstelle Harburg und setzt sich von dort in westlicher Richtung der Neuländer Straße folgend bis zur Hannoverschen Straße fort. Von hier verläuft sie dieser Straße nach Süden folgend bis zur Kreuzung mit der B 73. An der westlichen Seite dieser Straße setzt sie sich in westlicher Richtung über die Hamburger Landesgrenze bis Horneburg bis zum Auftreffen auf die L 123 fort. Weiter folgt sie der L 123 über Issendorf, Bargstedt, Kutendorf, Essel, Hesedorf bis zur Einmündung in die B 71, weiter zur B 74/71 nach Bremervörde. Von dort verläuft sie in westlicher Richtung bis zum Auftreffen auf die B 495, der B 495 folgend über Ebersdorf, Alfstedt, Lamstedt bis zum Schnittpunkt der B 495 mit der B 73 in Höhe Hemmoor.
- D.
- Im Bereich der Unterweser einschließlich des Bereichs um den Freihafen Bremen ist das Gebiet der Grenzaufsicht unterworfen, das von der folgenden Begrenzungslinie umschlossen wird:An der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes am Schnittpunkt der B 212 mit der B 437 in Rodenkirchen beginnend folgt sie der B 212 nach Süden bis Elsfleth-Huntebrück. Von dort folgt sie der L 865 in das Stadtgebiet Oldenburg und dort weiter über die Elsflether Straße, Donnerschweer Straße, Wehdestraße, Stau, Paradewall, Damm, Westfalendamm, Niedersachsendamm, Cloppenburger Straße, Stedinger Straße, Holler Landstraße einmündend in die L 866 bis zur B 212 in Berne. Von dort folgt sie der B 212 in Richtung Süden bis zur Einmündung der L 875 in Krögerdorf. Dieser folgt sie in das Stadtgebiet Delmenhorst und dort weiter dem Straßenzug Stedinger Straße, Friedrich-Ebert-Allee, Hasporter Damm bis zur Autobahnanschlussstelle Delmenhorst-Hasport. Von dort verläuft sie an der Südseite der A 28 bis zur Abzweigung der B 322 und folgt dieser bis zur Autobahnauffahrt Delmenhorst-Ost. Die Begrenzungslinie verläuft dann in nordöstlicher Richtung an der Südseite der A 1, einschließlich der an der Autobahn gelegenen Parkplätze, bis zum Bremer Kreuz. Hier biegt sie ab in die A 27 und folgt dieser auf der Ostseite, einschließlich der an der Autobahn gelegenen Parkplätze, in nördlicher Richtung bis zur an der Anschlussstelle Stotel verlaufenden rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes.
- E.
- Im Bereich der Ems
An der rückwärtigen Begrenzungslinie des grenznahen Raumes nördlich von Leer in Neermoor beginnend, folgt sie der B 70 in Richtung Leer. Sie verläuft entlang der B 70 über Leer, dann weiter über Papenburg bis nach Herbrum. In Herbrum verläuft sie in westlicher Richtung über die Ems in Richtung Borsum bis zur Einmündung in die L 31, dieser folgt sie in nördlicher Richtung nach Weener bis zur Einmündung in die B 75, der sie bis nach Leer-Bingum folgt. Von Leer-Bingum aus folgt sie der L 15 über Jemgum in Richtung Ditzum und endet an der rückwärtigen Begrenzung des grenznahen Raumes in Midlum.
- F.
- im Bereich der Peene
G. u. H. (weggefallen)
- A.
- Besondere LandeplätzeAachen-MerzbrückAalen-Heidenheim-EichingenAllendorf (Eder)ArnsbergAschaffenburg-GroßostheimAugsburg-MühlhausenBaden-Baden-OosBarthBayreuth-Bindlacher BergBielefeld-WindelsbleicheBorkumBraunschweig-WaggumBremerhaven-LuneortCoburg-BrandensteinsebeneDahlemer BinzDamme/Dümmer SeeDonaueschingen-VillingenEggenfeldenEmdenEssen-MülheimFinkenwerderFlensburg-SchäferhausFöhrenFreiburgGanderkeseeHalle/OppinHangelar bei BonnHaßfurt-MainwiesenHeringsdorfHerzogenaurachHeubachHof-PirkKarlsruhe-ForchheimKassel-CaldenKempten-DurachKiel-HoltenauKlausheide bei NordhornKoblenz-WinningenKonstanzLandshutLemwerderLeutkirch-UnterzeilLübeck-BlankenseeMannheim-NeuostheimMarl-LoemühleMengenMosbach-LohrbachNauenNeubrandenburg-TrollenhagenNeuhausenNorderneyOberpfaffenhofenOsnabrück-AtterheidePassau-VilshofenPeine-EddessePirmasens-ZweibrückenPorta-WestfalicaReichelsheimRothenburg o.d.T.Rotenburg/OberlausitzSaarlouis-DürenSchönhagenSchwäbisch HallSiegerlandSpeyerStadtlohnStraubing-WallmühleWangeroogeWeiden/Opf.WesterlandWilhelmshaven-MariensielWorms-BürgerweideWürzburg "Am Schenkenturm"
- B.
- Andere verkehrsrechtlich zugelassene Flugplätze, die der Grenzaufsicht unterworfen sindAgathazeller MoosAhrenloheAichachAlbersfeldAlbstadt-DegerfeldAlkerslebenAltena-HegenscheidtAltenburg-NobitzAltöttingAmpfing-WaldkraiburgArnbruckAscholdingBacknang-HeiningenBad DitzenbachBad Waldsee-ReuteBad WörishofenBeilngriesBenediktbeurenBergneustadt auf dem DümpelBiberach a.d. RissBlaubeurenBorkenbergeBrannenburgBreitscheidBremgartenBurg FeuersteinBurgheimDachau-GröbenriedDeggendorfDingolfingDonauwörth-GenderkingenDonzdorfDürabuchEichstättEisenach-KindelErbachEschenloheFuldatalFürstenzellFüssenGammelsdorfGarmisch-PartenkirchenGeitauGera-LeumnitzGeratshofGerstettenGiengen-BrenzGießen-LützellindenGraner BergGundelfingen "Am Vorderen Berg"Günzburg-DonauriedGunzenhausen-ReutbergHallertauHartenholmHelgoland-DüneHienheimHildesheimHöllebergHöxter-HolzmindenIllertissenIngelfingen-BühldorfIngolstadt-EttingIngolstadt-KlinikumInnenstadtklinikenJena-SchöngleinaJesenwangKehl-SundheimKempten-KrankenhausKirchdorfKönigsdorfKorbachKulmbachLaichingenLangeoogLaupheimLeer-NüttermoorLeverkusenLichtenfelsLudwigsburgMack-IllertissenMarburg-SchönstadtMassingMeinerzhagenMelle-GrönegauMengeringhausenMeschede-SchürenMichelstadt/OdenwaldMindelheim-MattsiesMoosburg-Auf der KippeMosenbergMühldorfMünchen-HarlachingMünchen-NeuperlachMünchen-Privatklinik Dr. RineckerMünster-TelgteNabern/TeckNeubibergNeuburg-EgweilNeumarkt/Opf.NeumünsterNeustadt/Aisch-EichelbergNiederstettenNordenbeckNördlingenOerlinghausenOttenbergOttobrunnPaterzellPeissenbergPfarrkirchenPfullendorfRechts der IsarRegensburg-OberhubReichelsheim-WetterauRendsburg-SchachtholmRheine-EschendorfRottweil-ZepfenhanRudolfstadtRudolfstadt-GroschwitzSalzgitter (Drütte)SaulgauSchmidgadenSchwabach-HeidenbergSchwabmünchenSchwenningenSömmerda-DernsdorfSonnenSt. MichaelisdonnStillberghofStraubingThannhausenThannheimUetersenUnterschüpfUnterwössenVerkehrslandeplatz ElzVilsbiburgVogtareuthWeissenhornWiedergeltingenWildbergWinzeln-SchrambergWipperfürth-Neye