AFG§116G
Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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Die Neutralitäts-Anordnung vom 22. März 1973 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1973 S. 365) und die Anordnung zur Ergänzung der Neutralitäts-Anordnung vom 14. Juli 1982 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1982 S. 1459) werden aufgehoben.
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Jur. Bezeichnung
AFG§116G
Veröffentlicht
15.05.1986
Fundstellen
1986, 740: BGBl I