AFG§116G

Gesetz zur Sicherung der Neutralität der Bundesanstalt für Arbeit bei Arbeitskämpfen

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Die Neutralitäts-Anordnung vom 22. März 1973 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1973 S. 365) und die Anordnung zur Ergänzung der Neutralitäts-Anordnung vom 14. Juli 1982 (Amtliche Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit 1982 S. 1459) werden aufgehoben.

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Jur. Bezeichnung
AFG§116G
Veröffentlicht
15.05.1986
Fundstellen
1986, 740: BGBl I