BesÄndG 6(6. BesÄndG)
Sechstes Besoldungsänderungsgesetz
Sechstes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
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(weggefallen)
Das Bundesministerium des Innern kann den Wortlaut des Bundesbesoldungsgesetzes und der in den Artikeln 2 bis 6 geänderten Gesetze sowie der in den Artikeln 7, 8 und 10 geänderten Rechtsverordnungen in der ab 1. Januar 2002 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist.
(2) bis (4)
Jur. Bezeichnung
BesÄndG 6
Pub. Bezeichnung
6. BesÄndG
Veröffentlicht
14.12.2001
Fundstellen
2001, 3702: BGBl I
Standangaben
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 34 G v. 8.7.2016 I 1594