Großhändler von Arzneimitteln dürfen gegenüber Apotheken mit erheblichen Preisnachlässen verschreibungspflichtige Medikamente vertreiben. Dies gilt auch dann, wenn, durch Einhaltung gewisser Zahlungsfristen, ein Rabatt gewährt wird, der über ansonsten zulässige Rabatte hinausgeht.SachverhaltDer Arzneimittelgroßhändler AEP vertreibt sowohl verschreibungspflichtige als auch freie Medikamente hauptsächlich an niedergelassene Apotheken oder große Apotheken-Ketten. Es ist im Wege der Abgabe von Medikamenten den Apotheken als Hauptkunden gewisse Preisnachlässe zu gewähren. Dies dient zum einen dazu, die hohen Abnahmemengen der Medikamente durch die Apotheken zu honorieren. Andererseits soll dadurch auch die Kundenbindung zwischen dem Arzneimittelhändler AEP und der jeweiligen...
Artikel
19.11.2015