Der Bundesgerichtshof hat am 21.05.2015 zum Aktenzeichen I ZR 183/13 als Revisionsgericht einen wettbewerbsrechtlichen Streitfall entschieden. Gestritten wurde über die berufsrechtliche Zulässigkeit eines Geschäftsmodells für Zahnärzte, bei dem ein Internet-Anbieter Gutscheine über zahnärztliche Leistungen zu günstigen Festpreisen ausgibt und sich für jeden eingelösten Gutschein eine Erfolgsprämie zahlen lässt.Die Klägerin vertritt die beruflichen Interessen der Zahnärzte im Bereich Nordrhein. Ihre Klage richtete sich gegen die Beklagte, die ein Internetportal betreibt um dort Gutscheine anzubieten, die dem Käufer Ansprüche auf bestimmte Leistungen zu durch Rabattgewährung interessanten Preisen garantieren. Die Beklagte hatte neben anderen Dienstleistungen auch...
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18.11.2015