Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
20.11.2015

Visa Entropay als einzige kostenlose Zahlungsoption unzulässig

Mit Umsetzung der Verbraucherschutzrichtlinie trat am 13. Juni 2014 der neue § 312a BGB in Kraft. Nach dessen Abs. 4 Nr. 1 ist die Vereinbarung eines Aufpreises für die Verwendung von Zahlungsmitteln unwirksam, sofern keine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsalternative angeboten wird. Gestützt darauf verbietet das Landgericht Hamburg dem Internet-Reisevermittler Opodo, als einzige kostenlose Zahlungsoption "Visa Entropay" zu verwenden, da es sich um kein gängiges Zahlungsmittel handelt.Ähnlich entschieden bereits andere Gerichte: So beurteilten das OLG Dresden (Urteil vom 03.02.2015, Az. 14 U 1489/14) und das LG Leipzig (Urteil vom 14.07.2015, Az. 05 O 3326/14) "Visa Electron" und "MasterCard GOLD" als nicht gängig.SachverhaltDas Online-Reisebüro Opodo bewarb im Internet...