Mit Beschluss vom 2. Oktober 2015 hat das Kammergericht in Berlin entschieden, dass es sich nicht um eine wettbewerbsrechtliche Bagatelle handelt, wenn in einem eBay-Angebot eine internationale Ausrichtung suggeriert wird, jedoch die Angaben über die Versandkosten unzureichend sind. Dementsprechend sei es nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend, wenn das Angebot den Hinweis "Versand Europa/Welt auf Anfrage" enthält, weil die Versandkosten dafür auch im Vorfeld ausgerechnet werden können.Das KG Berlin stellte klar, dass der Antragsteller einen Anspruch auf Unterlassung gegen die Antragsgegnerin gemäß § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 PAngV, nach § 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit Art. 246a §1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EGBGB, § 312j Abs. 2 BGB sowie gemäß §...
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09.11.2015