Das Amtsgericht (AG) in Halle an der Saale hat mit seinem Urteil vom 03.02.2015 unter dem Az. 91 C 420/14 über den Gegenstandswert einer Klage entschieden, in der es um eine Urheberrechtsverletzung wegen eines Pixelio-Bildes ging. Nach Ansicht des Gerichts sei der Streitwert für eine unberechtigte Nutzung mit 6000 Euro anzusetzen. Es ging im verhandelten Fall um das Verwenden eines Fotos auf einer Firmenhomepage. Für das Foto waren lediglich Nutzungsrechte eingeräumt, um das Bild redaktionell zu verwenden. Auch eine Urhebernennung und Quellenangabe hatte sich der Beklagte gespart. Das AG kam zu dem Schluss, dass dem Kläger ein Anspruch auf Schadensersatz in der Höhe von 225 Euro zustehe. Ob das Foto unter urheberrechtlichem Schutz stehe, könne dahinstehen, weil es dem...
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26.11.2015