Das Landgericht (LG) in Potsdam hat mit seinem Urteil vom 26.11.15 unter dem Az. 2 O 340/14 entschieden, dass der Mobilfunkanbieter E-Plus die Begründung für in Rechnung gestellte Entgelte nicht Drittanbietern zuschieben kann. Wenn Verbraucher zweifelhafte Forderungen von Drittanbietern auf ihrer Mobilfunkrechnung vorfinden, verweisen manche Mobilfunkfirmen an den Drittanbieter, obwohl sie die Forderung selbst gestellt haben. Meist geht es dabei um Abos von Informations- und Unterhaltungs¬diensten oder kostenpflichtige Leistungen, Hotlines, usw. Nach der Klage der Verbraucherzentrale Hamburg hat nun das Landgericht Potsdam es Telekommunikationsunternehmen untersagt, gegenüber Verbrauchern zu behaupten, sie müssten sich zur Klärung an den Drittanbieter wenden.In dem streitigen Fall...
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20.12.2015