Mit Urteil vom 22. Oktober 2015 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Umtausch der digitalen Währung Bitcoins in konventionelle Währungseinheiten keiner Steuerpflicht unterliegt. Dementsprechend fällt bei einem Umtausch keine Umsatzsteuer an. Ebenfalls ist der Tausch von Bitcoins in eine klassische Währung steuerfrei, mithin kann hierfür keine Mehrwertsteuer verlangt werden.Ein schwedischer Bürger namens David Hedqvist beabsichtigte, über das Internet eine Tauschbörse zu betreiben. Nutzer können sowohl konventionelle Währungen in die digitale Währung Bitcoin als auch umgekehrt eintauschen. Bei Bitcoins handelt es sich um virtuelle Geldbeträge, die in einigen Internetshops zur Zahlung eingesetzt werden können, falls diese von dem Dienstleister akzeptiert...
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05.11.2015