Mit Urteil vom 14. Oktober 2015 hat das Landgericht Kiel entschieden, dass von einer Irreführung des Verbrauchers auszugehen ist, wenn im Rahmen eines Mobilfunkvertrages für den Abschluss einer Mindestvertragslaufzeit geworben wird, wobei eine Fußnote zu dem Hinweis für, dass anschließend die monatlichen Kosten erhöht werden. Vorliegend handelte es sich um einen Mobilfunkvertrag, der für eine Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen werden sollte. Der Verbraucher musste mit Beginn des 25. Monats den erhöhten Mobilfunkbetrag bis zum Auslaufen der Vertragslaufzeit bezahlen. Das Landgericht war jedoch der Ansicht, dass der durchschnittliche Verkehrskreis die von dem Mobilfunkanbieter umworbene Preissteigerung so verstehen musste, dass der blickfangmäßig genannte Preis für den...
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24.11.2015