Das Oberlandesgericht (OLG) in Celle hat mit seinem Urteil vom 30.07.2015 unter dem Az. 13 U 57/15 entschieden, dass ein Angebot von Sammeltransporten per Mietwagen nicht zulässig ist, wenn der Fahrgast nur für einen Sitzplatz bezahlt. Denn dann liege ein Verstoß gegen § 49 Personenbeförderungsgesetz vor und es werde die Trennung von Taxi- und Mietwagenverkehr gefährdet. Bei § 49 Personenförderungsgesetz handele es sich um eine Marktverhaltensregel, daher sei ein Verstoß dagegen wettbewerbswidrig.Beide Parteien bieten mietwagenbasierte Transferleistungen für Fluggäste an, vorwiegend am Flughafen H. Die Beklagte bietet außerdem die Möglichkeit von Sammeltransporten für bis zu acht Personen zum verbilligten Preis an.Wenn ein solches Angebot genutzt wird, werden die...
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22.10.2015