Gegen den Entzug der Mobilfunknummer durch das Telekommunikationsunternehmen kann sich der Kunde auch zeitnah im Wege einer einstweiligen Verfügung wehren. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde selbst ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an der Nutzung dieser Nummer hat. Die Wiedereinräumung ist auch dann möglich, wenn der Telekommunikationsanbieter die Nummer mittlerweile neu an einen anderen Kunden vergeben hat.SachverhaltEin Kunde verlor seine langjährig genutzte Mobilfunknummer. Der Provider hatte diese an eine andere Person übertragen. Der Kunde wollte seine alte Nummer zurück und kontaktierte sein Mobilfunkunternehmen. Der Kunde, welchem die ehemalige Nummer zugeordnet worden war, stimmte einer Rückübertragung zu. Dennoch wies der Mobilfunkanbieter alle...
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01.12.2015