Am 11.08.2015 hat der Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen X ZR 83/13 ein patentrechtliches Berufungsverfahren durch Urteil entschieden. Gegenstand des Rechtsstreits war der Status von Patenten, die die technische Fortentwicklung von Steinkörben betreffen. Es geht dabei insbesondere um Möglichkeiten, Steinkörbe, die auch als Gabionen bekannt sind, zu bewegen und nach dem Befüllen an ihre Verwendungsorte zu transportieren. Bei den Steinkörben handelt es sich um Behältnisse, bei denen Flächenelemente als Bodenplatte, als Seitenteile und als Oberseite verwendet werden, die meistens aus Drahtgeflecht oder anderen, ebenso formstabilen wie durchlässigen Werkstoffen bestehen. Die Steinkörbe sind dazu bestimmt, mit Steinen gefüllt als Stützmauern, aber auch als Gewässeruntergrund oder...
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12.11.2015