Das OLG Düsseldorf hat im April 2015 entschieden, dass auf einer Internetseite, die Abbildungen von Kraftfahrzeugen und Texte zu diesen Fahrzeugen in Form einer Diashow veröffentlicht, bereits in diesen Texten die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen angezeigt werden müssen. Es ist nicht ausreichend, diese Daten erst nach einem Mausklick auf das Bild anzuzeigen. Dies gilt spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem Angaben zur Motorisierung des Wagens gemacht werden.Im vor dem Oberlandesgericht verhandelten Fall hatte ein Autohändler die von ihm angebotenen Fahrzeuge auf seiner Internetseite in Form einer Diashow vorgestellt. Diese Diashow lief automatisch ab, konnte aber per Mausklick angehalten werden. In der laufenden Diashow wurden zu jedem Bild...
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28.11.2015