Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 21.10.2015 unter dem Az. C-347/14 entschieden, dass Videos einer Online-Zeitung gemäß Artikel 1 Abs. I lit. b) der Richtlinie 2010/13 Sendungen darstellen, wenn sie sich an ein Massenpublikum wenden und dort auch einen deutlichen Effekt entfalten können. Das Angebot der Videos ist des Weiteren als ein audiovisueller Mediendienst zu qualifizieren, wenn es nicht mit der journalistischen Tätigkeit der Zeitung verknüpft ist, sondern ein eigenständiges Angebot ist.Das hat der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens beschlossen. Das Ersuchen betrifft die Auslegung von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i und Buchstabe b der Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur...
Artikel
11.11.2015