Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte mit seinem Urteil vom 14.01.16 unter dem Az. 29 U 2593/15 zur Frage entschieden, inwiefern Eltern haften, wenn deren Kinder Urheberrechtsverletzungen über den Internetanschluss der Familie begangen haben.Geklagt hatte eine Tonträgerherstellerin, die über die ausschließlichen Verwertungsrechte für ein Musikalbum verfügt. Sie verlangt von einem Ehepaar Schadensersatz in Höhe von mindestens 2500,- Euro und Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 1000,- Euro, denn ihr Album mit allen Musiktiteln ist über einen Internetanschluss mit Hilfe einer Filesharing-Software in eine Internettauschbörse geladen und illegal zum Download angeboten worden. Die Beklagten sind die Inhaber des Anschlusses. Sie trugen vor, drei volljährige Kinder zu haben,...
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15.01.2016