Das nationale Datenschutzrecht eines Mitgliedsstaates der EU kann auch auf eine ausländische Gesellschaft angewendet werden. Voraussetzung ist, dass diese im Mitgliedsstaat mit einer festen Einrichtung vertreten ist und eine tatsächliche und effektive Tätigkeit im Inland ausübt.SachverhaltDie Gesellschaft Weltimmo, ein in der Slowakei tätige Immobilienunternehmen, vermittelt über eine Webseite in Ungarn Immobilien. Insbesondere Eigentümer können hier ihre Inserate schalten. Die Inserate sind für einen Monat lang kostenlos und werden danach kostenpflichtig. Für die Abwicklung der Inserate wurden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Nach Ablauf des Monats verlangten zahlreiche Inserenten die Löschung des Inserates und der damit im Zusammenhang stehenden...
Artikel
16.11.2015