Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 14. Oktober 2015 den Schutz für Verbraucher, die einen Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen haben, deutlich gestärkt. Vorliegend wurden von den Parteien Unterlassungsansprüche aus wettbewerbsrechtlichen Gründen geltend gemacht. Dabei handelte es sich um den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig geregelten Beratungsverzicht sowie den vollständigen Ausschluss der Haftung, der von dem Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer erklärt worden ist. Zuletzt war auch die Weiterleitung von Anteilen der Maklercourtage an den Versicherungsnehmer Gegenstand der Entscheidung.Dem Rechtsstreit lag folgender Sache zu Grunde:Bei den Parteien handelte es sich jeweils um Versicherungsmakler, die zueinander in...
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31.10.2015