Das Landgericht Leipzig hat entschieden, dass Banken ihren Kunden im Fall einer Kontopfändung keine Zusatzgebühren für den mit diesem Vorgang verbundenen Mehraufwand berechnen dürfen.Beklagte Partei ist die Dresdner Volksbank Raiffeisen e.G. die ihren Kunden im Rahmen der Kontopfändung Zusatzgebühren für die Abgabe der sogenannten Drittschuldnererklärung in Rechnung stellte. Das Urteil des LG Leipzig stellt klar, dass das Kreditinstitut den betroffenen Kunden von ihr berechnete Zusatzgebühren in Höhe von 30 Euro im Rahmen der Kontopfändung zurückerstatten muss. Die Bank hatte ihren von Pfändungen betroffenen Kunden mitgeteilt, sie werde für den im Rahmen der Kontopfändung entstehenden Mehraufwand Zusatzgebühren in Höhe von 30 Euro berechnen und die Geschäftsbeziehung...
Artikel
12.01.2016