Das Amtsgericht (AG) in Nürnberg hat mit seinem Urteil vom 28.10.2015 unter dem Az. 32 C 4607/15 entschieden, dass ein Museum kein Monopolrecht auf die von ihm gezeigten Bilder habe. Im vorliegenden Fall bot ein Museum kostenpflichtige Fotos seiner Gemälde an. Ein Fotograf hatte das Foto eines Dritten verwendet und ist von dem Museumsbetreiber verklagt worden. Doch das Amtsgericht gab dem Fotografen Recht, weil sonst dem Museum erlaubt worden wäre, die Gemeinfreiheit der Gemälde zu umgehen und seinen eigenen Urheberrechtsschutz herzustellen.Damit wies das AG Nürnberg die Klage ab und erlegte der Klägerin die Kosten des Verfahrens auf. Der Streitwert wurde auf unter 500 Euro festgesetzt.Der geltend gemachte Anspruch auf Schadensersatz, Erstattung der Ermittlungs- und Abmahnkosten...
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14.12.2015