Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
19.10.2015

Haftung von Werbeagenturen bei Markenverstößen?

Mangels einer konkreten vertraglichen Vereinbarung ist eine Werbeagentur nicht in jedem Fall verpflichtet, eine umfangreiche Markenrecherche bezüglich des von ihr für den Auftraggeber erstellten Logos anzustellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Vergütung derartig gering ist, dass eine solche Prüfung unverhältnismäßig wäre. Bei großen Werbekampagnen kann eine solche Verpflichtung jedoch auch ohne ausdrückliche Abrede bestehen.SachverhaltDie Klägerin beauftragte die Beklagte, eine Werbeagentur, mit der Erstellung eines neuen Logos für das Unternehmen. Als Vergütung wurden 770,00 € vereinbart. Vertragliche Vereinbarungen bestanden unabhängig von der reinen Erstellung des Logos und der Hergabe aller relevanter Entwürfe insbesondere nicht im Hinblick auf die Prüfung...