Das Amtsgericht (AG) in Mettmann hat mit seinem Urteil vom 16.06.2015 unter dem Az. 25 C 384/15 entschieden, dass die Veröffentlichung des Fotos eines Grabsteins auf einer Internetseite erlaubt ist. Damit hat das AG Mettmann die Klage abgewiesen, die auf Unterlassung der Veröffentlichung gerichtet war.Die Klägerin wollte die Veröffentlichung eines Fotos des Grabsteins ihrer Eltern auf der Homepage der Beklagten, einem Verein für Ahnenforschung, verhindern.Der Beklagte beschäftigt sich mit der Erstellung einer Grabstein-Datenbank und hat in diesem Zusammenhang Fotos von Grabsteinen in ganz Deutschland veröffentlicht. Die Eltern der Klägerin sind 1968 und 1997 verstorben und sind auf dem katholischen Friedhof X beerdigt. Auf dem Grab befindet sich ein Grabstein mit den Vor- und...
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21.12.2015