Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
02.11.2015

Google haftet für Inhalte auf Drittseiten ab Kenntnis als Störer

Das Internet gilt als Treffpunkt für Millionen von Menschen. Da kann es durchaus zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Es gilt jedoch auch der Grundsatz: Was einmal im virtuellen Web geschrieben wurde, lässt sich dort nicht so leicht löschen. Besonders bitter ist es daher, wenn daraus persönliche Konsequenzen für einen der Beteiligten folgen. So befasste sich das Landgericht Köln kürzlich mit einem derart gelagerten Fall. Und dessen Ergebnis lässt aufhorchen: Künftig haftet Google auch für Inhalte auf Drittseiten, die eine Persönlichkeitsrechtsverletzung hervorrufen.Etwas bleibt aus einem Streit immer übrigIm vorliegenden Sachverhalt geriet ein Ehepaar in einem Internetforum zwischen zwei streitende Seiten und wurde bald schon selbst mit Beleidigungen konfrontiert. Mehr noch,...