Mit Urteil vom 8. Oktober 2015 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die Passagiere von einer Fluggesellschaft vollständig und klar über ihre Rechte als Fluggäste zu informieren sind. Vorliegend war ein Anspruch auf Unterlassung auf Grundlage von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften Grundlage des Verfahrens.Bei dem Kläger handelte es sich um einen eingetragenen Verein und den Dachverband aller Verbraucherschutzzentralen der einzelnen Bundesländer. Zu den in seiner Satzung festgelegten Aufgaben zählt insbesondere auch die Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern. Dementsprechend ist er auch im Sinne von § 4 UKIaG beim Bundesjustizamt registriert.Demgegenüber handelte es sich bei der Beklagten um die Anbieterin von Luftbeförderungsverträgen. Des Weiteren ist sie...
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19.11.2015