Das Landgericht Köln hat im August 2015 geurteilt, dass die Energieeffizienzklasse eines Elektrogerätes immer angegeben werden muss, wenn dieses Gerät unter Angabe eines Preises beworben wird. Dies gilt auch für Übersichtsseiten von Onlineshops, auf denen mehrere Produkte zusammen mit ihrem Preis angezeigt werden. Die Angabe darf nicht erst auf einer Unterseite erfolgen.Im verhandelten Fall waren auf der Seite eines Internet-Shops Klimageräte angeboten worden. Auf einer Übersichtsseite des Shops waren drei Raumklimageräte sowohl mit Bild als auch im Text aufgeführt. Die Preise der angebotenen Geräte wurden ebenfalls genannt, nicht jedoch deren Energieeffizienzklasse. Derartige Übersichtsseiten erschienen im Webshop jeweils nach Eingabe einer Marke durch den Besucher der...
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10.11.2015