Das Landgericht (LG) in Berlin hat mit seinem Urteil vom 17.12.2015 unter dem Az. 20 O 172/15 entschieden, dass ein Facebook-Account vererbbar ist. Es hat den Eltern einer verstorbenen Facebooknutzerin die Rechte am Account zugesprochen.Das Berliner Landgericht hat Facebook verurteilt, der Erbengemeinschaft Zugang zum vollständigen Benutzerkonto mit den enthaltenen Kommunikationsinhalten der verstorbenen Tochter zu gewähren.Geklagt hatte die Mutter einer am 03.12.12 durch ungeklärte Umstände verstorbenen Nutzerin des "sozialen Netzwerkes" Facebook. Die Verstorbene war 15 Jahre alt.Am 04.01.11 hatte sich die damals 14-jährige Erblasserin bei dem Dienst der Beklagten registriert.Die Klägerin erhoffte sich, durch den Facebook-Account Hinweise über die mögliche Todesursache ihrer...
Artikel
14.01.2016