Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 24.09.2015 zum Aktenzeichen 6 U 181/14 als Berufungsgericht einen Rechtsstreit um die Zulässigkeit eines Domainnamens entschieden. Geklagt hatte eine Anlagegesellschaft, die Beteiligungen an Immobilienfonds anbietet. Beklagt war ein Rechtsanwaltskanzlei, das sich auf die Vertretung von Mandanten, die durch Zeichnung von geschlossenen Immobilienfonds Nachteile erlitten haben, spezialisiert hat. Die Klägerin beanstandete, dass die Beklagte zur Benennung einer Online Domain den von ihr geführten Namen und dem Zusatz „-schaden“ benutzt hatte. Die Beklagte publizierte auf ihrer Domain ein Angebot, das sich an solche Personen wandte, die sich als Anleger durch die Klägerin benachteiligt fühlten. Die Klägerin, die sich...
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19.11.2015