Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.11.2015

Der Schadensersatz-Betrag bei Pixelio-Abmahnungen

Das Kammergericht (KG) in Berlin hat mit seinem Hinweisbeschluss vom 26.10.2015 unter dem Az. 24 U 111/15 entschieden, dass ein Schaden, der einem Urheber eines Fotos daraus entsteht, dass er vom Lizenznehmer nicht als Urheber genannt wird, auf 100 Euro zu schätzen sei, wenn nicht anderes ausreichend belegt werden könne.Es habe dem Kläger gegen die Beklagte kein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Veröffentlichung einer Fotografie zugestanden, sondern nur ein solcher wegen der Unterlassung der Urhebernennung. Dieser sei durch eine Zahlung von 100 Euro bereits ausgeglichen und dem Kläger stehe kein weiterer Schadensersatz zu.Es sei davon auszugehen, dass der Beklagten Nutzungsrechte über pixelio.de eingeräumt waren, da sie dort eingestellt wurden. Der bei pixelio.de vorgesehene...