Das LG Saarbrücken hatte sich in seinem Urteil damit zu beschäftigen, ob hinsichtlich eines Autoverkaufs über das Internet eine wirksame Beschaffenheitsvereinbarung vorlag und ob dem Käufer dementsprechend kaufvertragliche Mängelgewährleistungsrechte beziehungsweise ein darauf gestützter Zahlungsanspruch zustand.Dem Urteil lag der Sachverhalt zugrunde, dass der Verkäufer auf einer Internetplattform einen gebrauchten PKW zum Verkauf inseriert hatte. Dabei war in der Fahrzeugbeschreibung auch eine Standheizung mit Fernbedienung aufgeführt. Der Käufer nahm zu dem Verkäufer telefonisch Kontakt auf und vereinbarte mit diesem den Kauf des PKWs zu dem angegebenen Preis. Als der Käufer das Fahrzeug beim Verkäufer abholte, wurde zudem in einem schriftlichen Formularvertrag ein...
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01.11.2015