Das Oberlandesgericht (OLG) in Nürnberg hat mit seinem Urteil vom 30.06.2015 unter dem Az. 3 U 2086/14 entschieden, dass die Namensangabe eines Ansprechpartners im Sinne eines so genannten "Betreuungsverhältnisses" auf einem Versicherungsschein irreführend sein kann.Beide Parteien hatten Berufungen gegen das Urteil der Vorinstanz (Landgericht Nürnberg-Fürth) eingelegt. Das Urteil wurde zu Gunsten der Klägerin teilweise abgeändert und die Berufung im Übrigen zurückgewiesen. Die Beklagte ist verurteilt worden, es zu unterlassen, in den Schreiben an ihre Versicherungsnehmer, mit denen sie einen Maklervertrag abgeschlossen hat, einen Vermögensberater zu nennen, der die Angelegenheit betreut.Auch einen persönlichen Ansprechpartner darf die Beklagte auf ihren Schreiben an die...
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21.10.2015