Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.01.2016

Auskunftsanspruch bei P2P-Abmahnungen

Das Landgericht (LG) in Berlin hat mit seinem Urteil vom 03.11.15 unter dem Az. 15 S 5/15 entschieden, dass eine richterliche Gestattung nach § 101 UrhG sich nicht auf einen Reseller beziehen muss, wenn der Beklagte dort Kunde ist.Damit hat das LG Berlin das Urteil der Vorinstanz (AG Charlottenburg) auf die Berufung der Klägerin geändert und die Beklagte zur Zahlung von rund 1000 Euro verurteilt.Das angefochtene Urteil habe sich als sachlich nicht richtig erwiesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für eine unkorrekte Ermittlung. Die in einem separaten Gestattungsverfahren vor dem LG Köln (Beschluss 15.12.09, Az. 31 OH 520/09) erlangten Auskünfte zur IP-Adresse, die zur Tatzeit der X AG als Reseller sowie der Beklagten als Nutzer zugeordnet war, unterliege keinem Beweisverbot. Ein...