Der Bundesgerichtshof hat als Revisionsgericht durch Urteil vom 21.05.2015 zum Aktenzeichen I ZR 62/14 ein Urteil in einem Rechtsstreit über die Vergütung von Journalistenleistungen durch Tageszeitungen verkündet. Der Kläger war im Zeitraum 2008/2009 als freier, nicht angestellter Journalist für die Beklagte, eine regionale Tageszeitung, tätig. Als Entgelt für die Tätigkeit war zwischen den Parteien vertraglich ein Zeilenpreis in Höhe von 0,21 Cent vereinbart worden, der auch gezahlt wurde. Für das Einbringen eigener Fotos sollte eine Vergütung in Höhe von 20,45 € fällig werden. Die von Kläger verfassten Artikel, die in regionalen Teilen der vom Beklagten herausgegebenen Zeitungen veröffentlicht worden waren, waren unzweifelhaft als Werke im Sinne des...
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19.12.2015