Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
23.11.2015

Anforderungen an Zusatzleistungen bei Flugbuchungen

Mit Urteil vom 24. September 2015 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass zusätzliche fakultative Leistungen, wie zum Beispiel der Abschluss einer Versicherung, im Rahmen einer Flugbuchung als "Opt-in" zu offerieren sind. Diesem Erfordernis werde auch dadurch Rechnung getragen, dass sich der Kunde aktiv für den Abschluss der Zusatzleistungen entscheiden muss, wenn ansonsten der Bestellvorgang nicht weiter fortgesetzt werden kann. Wird der Kunde hingegen durch gezielte Hinweise dahingehend beeinflusst, dass er zum Abschluss der Leistung motiviert werden soll, liegt nach Auffassung des Gerichts eine Irreführung vor, da eine solche Beeinflussung unsachlich sei.Bei der Antragsgegnerin handelte es sich um die Betreiberin eines Flugbuchungsportals, über das nicht nur...