Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
21.11.2015

Achtung beim Handel mit gebrauchten Computerprogrammen

Der Bundesgerichthof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 19.03.2015 unter dem Az. I ZR 4/14 entschieden, dass ein Verkäufer einer Software, der nur die Seriennummer ohne Datenträger weitergibt, damit Kunden sich die Software herunterladen können, fahrlässig in Bezug auf das Recht des Herstellers auf Verbreitung handelt.Damit hat der BGH der Revision der Klägerin stattgegeben und das Urteil der Vorinstanz den Hilfsantrag betreffend aufgehoben.Die Beklagten wurden verurteilt, es zu unterlassen, ihren Kunden bei einer Bestellung des Computersoftware „Symantec Norton 360 Version 4.0“ nur eine Seriennummer zu liefern statt einer vollständigen Version, die zumindest aus einem Datenträger und einer Verpackung besteht. Mit Hilfe der Seriennummer zu dem Programm „Symantec Norton 360...